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Rentengesetzbuch - im Rategeber für Finanzthemen wird der Begriff Rentengesetzbuch oft nachgefragt. Zunächst empfehlen wir die folgenden Links:
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in Finanzratgeber von

1 Antwort

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Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI). Für die Selbständigen und ihre Angehörigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) i. V. m. dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).

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